Dez 16 2011
Ärztlich assistierter Suizid – Anpassung der Berufsordnung für Ärzte in Bayern
Innerhalb der bundesdeutschen Ärzteschaft gibt es weiterhin keine klare Position zum ärztlich assistierten Suizid. In den neuen Grundsätzen der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung war die Unterstützung beim Suizid nicht als ärztliche Aufgabe angesehen worden. Juristisch gesehen ist die Suizidbeihilfe nicht strafbar. Die in den alten Grundsätzen in diesem Zusammenhang formulierte Strafandrohung konnte nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die Gewissensfreiheit des einzelnen Arztes bei solchen Entscheidungen wurde deshalb betont. Weiterlesen »


