Archiv für das Tag 'Freiverantwortlichkeit'

Mai 10 2012

Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zum assistierten Suizid

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Die Ärztekammer kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige gegenüber einem Arzt aussprechen. Dieses Urteil fällte die 9. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am 30.03.12 (AZ: VG 9 K 63.09).

Wie das Gericht in einer Pressemitteilung vom 02.04.12 zu dem Fall ausführte, hatte die Ärztekammer Berlin einem Arzt im Jahr 2007 untersagt, anderen Personen todbringende Substanzen für deren beabsichtigten Suizid zum Gebrauch zu überlassen. Hiergegen hatte der Arzt geklagt.

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Dez 16 2011

Ärztlich assistierter Suizid – Anpassung der Berufsordnung für Ärzte in Bayern

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Innerhalb der bundesdeutschen Ärzteschaft gibt es weiterhin keine klare Position zum ärztlich assistierten Suizid. In den neuen Grundsätzen der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung war die Unterstützung beim Suizid nicht als ärztliche Aufgabe angesehen worden. Juristisch gesehen ist die  Suizidbeihilfe nicht strafbar. Die in den alten Grundsätzen in diesem Zusammenhang formulierte Strafandrohung konnte nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die Gewissensfreiheit des einzelnen Arztes bei solchen Entscheidungen wurde deshalb betont. Weiterlesen »

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Nov 24 2010

Staatsanwaltschaft München zur Beihilfe zum Suizid

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Die Staatsanwaltschaft München hat sich in einem Beschluss vom 30.07.2010 zur Rechtslage beim assistierten Suizid geäußert.

Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem die Ärzteschaft über eine Neufassung der Grundsätze zur Sterbebegleitung und in diesem Zusammenhang auch über das Thema ärztlich assistierter Suizid diskutiert.

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