<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Hospizblog</title>
	<atom:link href="http://hospizblog.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://hospizblog.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Sat, 28 Jan 2012 17:09:26 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Wieviel Menschlichkeit können wir uns noch leisten?</title>
		<link>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/569-wie-viel-menschlichkeit-koennen-wir-uns-noch-leisten/</link>
		<comments>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/569-wie-viel-menschlichkeit-koennen-wir-uns-noch-leisten/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 13:36:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Ethik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Bürokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Hospiz]]></category>
		<category><![CDATA[Humanität]]></category>
		<category><![CDATA[Menschlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hospizblog.de/?p=569</guid>
		<description><![CDATA[Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte ich Hintergrunddienst im Palliativnetz. Als Palliativmediziner habe ich einige  Patienten zu Hause besucht, die unter erheblichen Beschwerden litten. Auf Anfrage der Hausärzte kann in solchen Fällen der Palliativmediziner im Hintergrunddienst beratend hinzugezogen werden. Dabei habe ich fünf Patienten gesehen, die kurz vor den Feiertagen nicht auf eigenen Wunsch sondern auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/01/Stethoskop_Banknoten.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-575" style="border: 10px solid white;" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/01/Stethoskop_Banknoten.jpg" alt="" width="210" height="139" /></a>Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte ich Hintergrunddienst im Palliativnetz. Als Palliativmediziner habe ich einige  Patienten zu Hause besucht, die unter erheblichen Beschwerden litten. Auf Anfrage der Hausärzte kann in solchen Fällen der Palliativmediziner im Hintergrunddienst beratend hinzugezogen werden.</p>
<p>Dabei habe ich fünf Patienten gesehen, die kurz vor den Feiertagen nicht auf eigenen Wunsch sondern auf Drängen der Kliniken entlassen wurden. In vier Fällen war absehbar, dass dies zu einer erheblichen Belastung der Familie führen würde. Ein Patient ist einige Stunden nach meinem Besuch friedlich zu Hause verstorben. Die Beschwerden in der letzten Lebensphase konnten gut gelindert werden. Für die begleitenden Familienmitglieder war dieses friedliche Sterben bei aller Traurigkeit eine gute Erfahrung.</p>
<p><span id="more-569"></span></p>
<p>Die anderen Patienten konnten letztlich nicht zu Hause bleiben. Zwei Patienten wurden kurzfristig erneut stationär eingewiesen, zwei Patienten im Hospiz aufgenommen. Alle Patienten sind nach wenige Tagen verstorben. In der kurzen verbliebenen Lebenszeit hätte man den Patienten und ihren Angehörigen viel Leid, unnötige Transporte und viele Sorgen ersparen können, wenn man dem Wunsch der Betroffenen auf Verbleib im Krankenhaus entsprochen hätte.</p>
<p>Es handelt sich hierbei primär nicht um das Fehlverhalten einzelner Krankenhäuser, sondern um strukturelle Defizite in unserem Gesundheitssystem. Durch das Entgeltsystem, das die Aufwendungen im Krankenhaus über Fallpauschalen abbildet, ist die Versorgung schwer kranker und sterbender Patienten für die Kliniken ein finanzielles Problem geworden. Da die Fallpauschalen unabhängig von der Länge des Aufenthaltes berechnet werden, sind viele Kliniken gezwungen die Liegezeiten in den einzelnen Abteilungen drastisch zu senken. Hierdurch reduziert sich der Aufwand für den einzelnen Patienten und es können in kürzerer Zeit mehr Patienten behandelt werden. Nur so können Kliniken heute noch schwarze Zahlen in ihrer Bilanz erreichen.</p>
<p>Die  Behandlung und Betreuung von schwer kranken Menschen bis zuletzt wir dadurch zu einem unkalkulierbaren betriebswirtschaftlichen Risiko. Das hierbei Menschlichkeit, Empathie und die Sorge um den kranken Menschen auf der Strecke bleiben, ist für Mitarbeiter, Angehörige und Patienten im Alltag unseres Gesundheitssystem täglich erlebbar.</p>
<p>Die genannten Haltungen von Humanität und Fürsorge sind aber identitätsbildend für Ärzte und Pflegende. So bleibt die zunehmende Ökonomisierung des Gesundheitswesens nicht ohne Folgen. Wir erleben hier zur Zeit eine „Abstimmung mit den Füßen“. Viele Kolleginnen und Kollegen wollen diesen Weg nicht mehr akzeptieren und so wird es immer schwieriger, Menschen zu finden, die sich in unserem Gesundheitssystem engagieren wollen – mit fatalen Folgen nicht nur für schwer kranke und sterbende Menschen.</p>
<p>Bernard Lown, einer der international angesehensten Kardiologen, hat diese Entwicklung in seinem Buch „Die verlorene Kunst des Heilens“ treffend beschrieben:</p>
<blockquote><p>Willkürliche Bestimmungen, deren Befolgung von einer ins Kraut schießenden Bürokratie von Technokraten überwacht wird, durchdringen heute einen jeden Bereich klinischer Zuständigkeiten, handele es sich nun um die Verschreibung von Medikamenten, die Notwendigkeit, den Patienten an einen Spezialisten zu überweisen, die Dringlichkeit eines Besuchs in einer Notfallambulanz oder die Zweckmäßigkeit einer Hospitalisierung.</p>
<p>Das gegenwärtige System einer so genannten &#8216;gemanagten&#8217; Gesundheitsfürsorge &#8230; beraubt nicht nur Ärzte ihrer beruflichen Zuständigkeit, sondern auch &#8211; und das ist noch viel schlimmer &#8211; die Patienten ihrer Persönlichkeit.</p></blockquote>
<p>Gerade schwer kranke und sterbende Patienten sind diesem System, wie die tägliche Praxis zeigt, hilflos ausgeliefert. Sie werden in Zukunft mehr denn je eine Lobby benötigen, die diesen unmenschlichen Entwicklungen, die wir trotz aller Förderung von Hospiz und Palliativmedizin in unserem Gesundheitssystem sehen, entgegen treten kann.</p>
<p>Eine eigenständige, starke Hospizbewegung darf nicht nur als Anhängsel von professionellen Palliativnetzen und Pflegediensten gesehen werden. Wenn sie sich wie in ihren Anfangszeiten als ehrenamtliche Bürgerbewegung versteht, die als Protestbewegung zum Fürsprecher unserer Patienten wird, gibt es noch viel zu tun. Trotz der Etablierung professioneller palliativer Strukturen wird die Hospizbewegung nicht, wie manche Autoren meinen, durch ihren eigenen Erfolg überflüssig.</p>
<p>Wenn man die Entwicklungen in unserem Gesundheitssystem betrachtet,  steht uns noch viel Arbeit bevor.<br />
Back to the roots!</p>
<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/01/cover_lown.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-574" style="border: 10px solid white;" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/01/cover_lown.jpg" alt="" width="210" height="317" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Lown, Bernard:<br />
Die verlorene Kunst des Heilens.<br />
Schattauer Verlag 2007</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/569-wie-viel-menschlichkeit-koennen-wir-uns-noch-leisten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Organtransplantation kontra Palliativmedizin?</title>
		<link>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/550-organtransplantation-kontra-palliativmedizin/</link>
		<comments>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/550-organtransplantation-kontra-palliativmedizin/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 19:23:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ethik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensende]]></category>
		<category><![CDATA[Organspende]]></category>
		<category><![CDATA[palliative Therapie]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Therapiebegrenzung]]></category>
		<category><![CDATA[Transplantation]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hospizblog.de/?p=550</guid>
		<description><![CDATA[Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) bemüht sich seit längerem durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und Werbekampagnen das Spenderaufkommen in der Bundesrepublik zu steigern. Etwa 12.000 Patienten warten derzeit in der Bundesrepublik auf ein Spenderorgan, jährlich sterben rund 1000 Patienten auf der Warteliste. Als Ursachen für das geringe Spendenaufkommen wurden häufig fehlendes Engagement der Spendenbeauftragten in den Kliniken [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/01/Transplantation.jpg"><img src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/01/Transplantation-300x183.jpg" alt="Organtransplantation" width="211" /></a>Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) bemüht sich seit längerem durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und Werbekampagnen das Spenderaufkommen in der Bundesrepublik zu steigern. Etwa 12.000 Patienten warten derzeit in der Bundesrepublik auf ein Spenderorgan, jährlich sterben rund 1000 Patienten auf der Warteliste.</p>
<p>Als Ursachen für das geringe Spendenaufkommen wurden häufig fehlendes Engagement der Spendenbeauftragten in den Kliniken vermutet. Es wurde unterstellt, dass potentielle Spender nicht gemeldet würden, um den erheblichen organisatorischen Aufwand im Zusammenhang mit der Organentnahme zu umgehen. Eine von der Deutschen Stiftung für Organtransplantation in Auftrag gegebene Studie zeigt jetzt überaschende Ergebnisse.</p>
<p><span id="more-550"></span></p>
<p>Das Deutsche Krankenhausinstitut führt in Krankenhäusern ein Projekt zur Förderung der Organspende durch eine sogenannte Inhousekoordination durch. In der wissenschaftlichen Begleitstudie soll insbesondere überprüft werden, inwieweit das Projekt zu einer Erhöhung des Spenderaufkommens geführt hat und welcher organisatorischen und personellen Voraussetzungen für diesen Zweck geschaffen wurden. Erfasst wird der Anteil möglicher bzw. potenzieller Spender im Vergleich zu den Fällen, bei denen eine Organspende tatsächlich realisiert wurde.</p>
<p>Die vertraulichen Zwischenergebnisse, die von mehreren Zeitungen vorab veröffentlicht wurden, zeigen nun andere Ursachen für das geringe Spendenaufkommen. Die niedrigen Spenderraten sind &#8220;nicht auf unzureichende Meldungen potenzieller Spender durch die Krankenhäuser zurückzuführen&#8230;&#8221;. Viele potentielle Organspender werden aufgrund von Willensäußerungen oder Patientenverfügungen nicht mehr intensivmedizinisch behandelt. Statt dessen werden gemäß dem Patientenwillen palliativmedizinische Vorgehensweisen eingesetzt. Eine Lebensverlängerung durch intensivmedizinische Maßnahmen einschließlich künstlicher Beatmung, kreislaufstützenden Maßnahmen etc. ist aber notwendig, um die Voraussetzungen für die Organentnahme prüfen und diese letztlich bei geeigneten Spendern durchführen zu können.</p>
<p>DSO- Vorstand Günter Kirste bestätigte diese Ergebnisse auf Anfrage der Zeitschrift Tagesspiegel. Ob das stets zum Wohle der Patienten sei, lasse er dahingestellt. Erstaunt zeigt er sich, &#8220;wie oft die Kliniken inzwischen mit dem Thema Patientenverfügung konfrontiert&#8221; seien. Eine endgültige Veröffentlichung der Studiendaten soll im Frühjahr erfolgen.</p>
<p>Weitere Infos:</p>
<p><a href="http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2011-11/organ-spende-abfrage">Frage nach Organspende wird zur Regel</a></p>
<p><a href="http://www.tagesspiegel.de/politik/am-limit/5964582.html">Am Limit</a></p>
<p><a href="http://dso.de">DSO &#8211; Deutsche Stiftung Organtransplantation</a></p>
<p>Bildnachweis: istockphoto.com</p>
<p><span style="color: #ffffff">.</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/550-organtransplantation-kontra-palliativmedizin/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ärztlich assistierter Suizid &#8211; Anpassung der Berufsordnung für Ärzte in Bayern</title>
		<link>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/524-aerztlich-assistierter-suizid-anpassung-der-berufsordnung-fuer-aerzte-in-bayern/</link>
		<comments>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/524-aerztlich-assistierter-suizid-anpassung-der-berufsordnung-fuer-aerzte-in-bayern/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 11:44:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ethik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[assistierter Suizid]]></category>
		<category><![CDATA[Freiverantwortlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensende]]></category>
		<category><![CDATA[Suizid]]></category>
		<category><![CDATA[Suizidbeihilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hospizblog.de/?p=524</guid>
		<description><![CDATA[Innerhalb der bundesdeutschen Ärzteschaft gibt es weiterhin keine klare Position zum ärztlich assistierten Suizid. In den neuen Grundsätzen der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung war die Unterstützung beim Suizid nicht als ärztliche Aufgabe angesehen worden. Juristisch gesehen ist die  Suizidbeihilfe nicht strafbar. Die in den alten Grundsätzen in diesem Zusammenhang formulierte Strafandrohung konnte nicht mehr aufrecht erhalten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2011/12/blaek_logo.gif"><img class="alignleft  wp-image-538" style="margin-right: 10px;" title="blaek_logo" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2011/12/blaek_logo.gif" alt="" width="210" /></a>Innerhalb der bundesdeutschen Ärzteschaft gibt es weiterhin keine klare Position zum ärztlich assistierten Suizid. In den neuen Grundsätzen der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung war die Unterstützung beim Suizid nicht als ärztliche Aufgabe angesehen worden. Juristisch gesehen ist die  Suizidbeihilfe nicht strafbar. Die in den alten Grundsätzen in diesem Zusammenhang formulierte Strafandrohung konnte nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die Gewissensfreiheit des einzelnen Arztes bei solchen Entscheidungen wurde deshalb betont.<span id="more-524"></span></p>
<p>Dem widersprach dann prompt der 114. Deutschen Ärztetag 2011 in Kiel. In der Neufassung der Musterberufsordnung für Ärzte heißt es nach den Ärztetagsbeschlüssen:</p>
<blockquote><p>§ 16<br />
Beistand für Sterbende<br />
Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.</p></blockquote>
<p>Die Tötung auf Verlangen (aktive Euthanasie) ist juristisch verboten, weshalb eine Festlegung in der Musterberufsordnung nicht erforderlich gewesen wäre. Es findet sich hier aber wieder die  standesrechtliche Sanktionierung der Beihilfe zum Suizid. Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer ist aber nur ein Vorschlag, der erst durch Umsetzung in den Landesärztekammern und der nachfolgenden Genehmigung der Aufsichtsbehörden Rechtskraft bekommt.</p>
<p>Nun hat die Bayerische Ärztekammer mit Beschluss vom 16.10.2011 ihre Berufsordnung für Ärzte angepasst. Diese ist inzwischen auch vom zuständigen Gesundheitsministerium genehmigt worden. Darin lautet der entsprechende Paragraph:</p>
<blockquote><p>§ 16<br />
Beistand für den Sterbenden<br />
Der Arzt hat Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen.</p></blockquote>
<p>Das von der Bundesärztekammer vorgeschlagene Verbot der ärztlichen Beihilfe zum Suizid wurde nicht übernommen. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung in anderen Bundesländern erfolgen wird.</p>
<p>Die Diskussion geht weiter &#8230;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/524-aerztlich-assistierter-suizid-anpassung-der-berufsordnung-fuer-aerzte-in-bayern/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Neue Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung</title>
		<link>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/479-grundsaetze-der-bundesaerztekammer-zur-sterbebegleitung-liegen-im-entwurf-vor/</link>
		<comments>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/479-grundsaetze-der-bundesaerztekammer-zur-sterbebegleitung-liegen-im-entwurf-vor/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 06 Mar 2011 16:40:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ethik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[assistierter Suizid]]></category>
		<category><![CDATA[Autonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensende]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Therapiebegrenzung]]></category>
		<category><![CDATA[Therapiezieländerung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hospizblog.de/?p=479</guid>
		<description><![CDATA[Die Bundesärztekammer hat die Grundsätze zur Sterbebegleitung in einer neuen Fassung verabschiedet. Die Aktualisierung war durch die Gesetzgebung zur Patientenverfügung aber auch durch BGH-Beschlüsse zur Sterbehilfe 2005 und 2010 erforderlich geworden. In vielen Bereichen, in denen bisher Unsicherheiten bestanden, wurde durch Gesetzgebung und höchstrichterliche Entscheidungen Klarheit geschaffen. Auch das Thema ärztlich assistierter Suizid musste neu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2011/03/Bundesärztekammer.gif"><img style="float: left; margin-right: 10px;" title="Bundesärztekammer" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2011/03/Bundesärztekammer.gif" alt="" width="210" height="180" /></a></p>
<p>Die Bundesärztekammer hat die Grundsätze zur Sterbebegleitung in einer neuen Fassung verabschiedet. Die Aktualisierung war durch die Gesetzgebung zur Patientenverfügung aber auch durch BGH-Beschlüsse zur Sterbehilfe 2005 und 2010 erforderlich geworden. In vielen Bereichen, in denen bisher Unsicherheiten bestanden, wurde durch Gesetzgebung und höchstrichterliche Entscheidungen Klarheit geschaffen. Auch das Thema ärztlich assistierter Suizid musste neu diskutiert werden und die Diskussion hierzu ist bestimmt noch nicht abgeschlossen.</p>
<p><span id="more-479"></span>In der Präambel der neuen Grundsätze wird betont, die Unterstützung beim Suizid sei keine ärztliche Aufgabe. Angesichts der juristischen Straffreiheit der Suizidbeihilfe konnte die Strafandrohung, die in den alten Grundsätzen in diesem Zusammenhang formuliert war, nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die Gewissensfreiheit des einzelnen Arztes bei solchen Entscheidungen wird betont.</p>
<p>Angepasst wurden die Aussagen zur Patientenverfügung, Ermittlung des Patientenwillens und der  Entscheidungsfindung am Lebensende, die sich nun an den Änderungen des Betreuungsrechtes zur Regelung von Patientenverfügungen orientieren. Der Absatz zur Betreuung von schwerstkranken und sterbenden  Kindern und Jugendlichen  wurde neu angenommen.</p>
<p>Eine Stellungnahme zum Thema assistierter Suizid und eine Änderung der Musterberufsordnung soll auf dem 14. Deutscher Ärztetag, der vom 31.05.2011 bis 03.06.2011  in Kiel stattfindet, diskutiert und verabschiedet werden.</p>
<p><a href="http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.60.3698.3699" target="_blank">Download</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/479-grundsaetze-der-bundesaerztekammer-zur-sterbebegleitung-liegen-im-entwurf-vor/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Staatsanwaltschaft München zur Beihilfe zum Suizid</title>
		<link>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/430-staatsanwaltschaft-muenchen-zur-beihilfe-zum-suizid/</link>
		<comments>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/430-staatsanwaltschaft-muenchen-zur-beihilfe-zum-suizid/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 24 Nov 2010 16:47:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ethik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[assistierter Suizid]]></category>
		<category><![CDATA[Autonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Freiverantwortlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Garantenpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensende]]></category>
		<category><![CDATA[Suizid]]></category>
		<category><![CDATA[Suizidbeihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Therapiebegrenzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hospizblog.de/?p=430</guid>
		<description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft München hat sich in einem Beschluss vom 30.07.2010 zur Rechtslage beim assistierten Suizid geäußert. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem die Ärzteschaft über eine Neufassung der Grundsätze zur Sterbebegleitung und in diesem Zusammenhang auch über das Thema ärztlich assistierter Suizid diskutiert. Die Beschlussfassung betraf eine Patientin, die 2007 an einer Alzheimer-Demenz erkrankte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a style="float: left;" href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/11/paragraph.jpg"><img class="size-full wp-image-464 alignleft" title="Three-dimensional mark &quot;Paragraph&quot; presses the stack of paper." src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/11/paragraph.jpg" alt="" width="210" height="168" /></a>Die Staatsanwaltschaft München hat sich in einem Beschluss vom 30.07.2010 zur Rechtslage beim assistierten Suizid geäußert.</p>
<p>Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem die Ärzteschaft über eine Neufassung der Grundsätze zur Sterbebegleitung und in diesem Zusammenhang auch über das Thema ärztlich assistierter Suizid diskutiert.</p>
<p><span id="more-430"></span></p>
<p>Die Beschlussfassung betraf eine Patientin, die 2007 an einer Alzheimer-Demenz erkrankte und beschloss, die Krankheit nicht in ihrem vollem Verlauf erleben und deshalb rechtzeitig aus dem Leben scheiden zu wollen. Im gleichen Jahr nahm sie Kontakt zu einer internationalen Sterbehilfevereinigung auf und informierte Freunde und Verwandte über ihren Wunsch. Im Kreis der Familie hatte sie dann ihr Vorhaben am 28.02.2010 in die Tat umgesetzt. Die Angehörigen begleiteten sie in dieser letzten Phase ihres Lebens und verzichteten bewusst und dem Willen der Patientin entsprechend auf jegliche Versuche, die bewusstlos gewordene Patientin zu retten.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft München betont in ihrem Beschluss die Bedeutung der Patientenautonomie am Ende des Lebens und verweist auf vorangegangene BGH-Beschlüsse, wonach lebensrettende Maßnahmen unterbleiben müssen, wenn dies dem zuvor geäußerten Willen des Betroffenen entspricht. Ihre Willen hatte die Patientin mehrfach in Gesprächen mit ihren Angehörigen deutlich gemacht und in einer Patientenverfügung festgehalten. Diese Willensäußerung bleibt auch dann verbindlich &#8211; so die Staatsanwaltschaft in ihrem Beschluss- , wenn eine Handlungsunfähigkeit oder Bewusstlosigkeit eintritt.</p>
<p>Zu klären war in dem Beschluss, ob die Angehörigen sich wegen unterlassener Hilfeleistung oder Totschlag durch Unterlassen strafbar gemacht hatten. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft klar verneint. Voraussetzung für die Straflosigkeit ist die eigenverantwortliche Entscheidung und die Einsicht in die volle Tragweite des Tuns seitens des Betroffenen.</p>
<p>Die Patientin hatte sich im konkreten Fall im Rahmen einer Alzheimer-Ambulanz psychiatrisch untersuchen und anschließend juristisch beraten lassen. Zweifel bezüglich der Freiverantwortlichkeit bestanden zu keinem Zeitpunkt. Das Verfahren vor der Staatsanwaltschaft wurde eingestellt und keine Anklage gegen die Angehörigen erhoben. Eine Garantenpflicht, d.h. die Verpflichtung seitens der Angehörigen nach Eintreten der Bewusstlosigkeit Rettungsmaßnahmen einzugreifen, bestand nicht.  Die Garantenpflicht wird nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in einem solchen Fall durch die Autonomie der Patientin begrenzt.</p>
<p>Die Beteiligung von Ärzten an freiverantworteten Suizidhandlungen wie im vorliegenden Fall ist aus standesrechtlichen Gründen nicht möglich. Diese Haltung ist in der Öffentlichkeit und auch innerhalb der Ärzteschaft nicht mehr unumstritten. Bereits 2006 hatte der Deutsche Juristentag gefordert:</p>
<blockquote><p>Die ausnahmslose standesrechtliche Missbilligung des ärztlich assistierten Suizids sollte einer differenzierten Beurteilung weichen &#8230;</p></blockquote>
<p>In einer Umfrage unter deutschen Ärzten gaben 37 Prozent der Befragten an, zur Beihilfe unter bestimmten Bedingungen bereit zu sein.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Bildnachweis: istockphoto.com</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/430-staatsanwaltschaft-muenchen-zur-beihilfe-zum-suizid/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>&#8220;ut aliquid fiat&#8221;</title>
		<link>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/394-ut-aliquid-fiat/</link>
		<comments>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/394-ut-aliquid-fiat/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 01 Aug 2010 10:01:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ethik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[tun und lassen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hospizblog.de/?p=394</guid>
		<description><![CDATA[. Dieser lateinische Ausdruck ist in der medizinischen Fachsprache fest etabliert. In einem medizinischen Wörterbuch findet man als Übersetzung und Erläuterung: . damit etwas geschehe, gleichgültige Verordnung bei abwartender Behandlung. Wikipedia, die freie Enzyklopädie im Internet, wird da schon deutlicher, wenn es dort heißt: Ärztesprache: von einer Therapie, die nur eingesetzt wird, weil man mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/08/iStock_000002027164S_210.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-403" style="border: medium none;float: left" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/08/iStock_000002027164S_210.jpg" alt="" width="210" height="154" /></a><span style="color: #ffffff">.</span></p>
<p>Dieser lateinische Ausdruck ist in der medizinischen Fachsprache fest etabliert.</p>
<p>In einem medizinischen Wörterbuch findet man als Übersetzung und Erläuterung:</p>
<p><span style="color: #ffffff">.</span></p>
<blockquote><p>damit etwas geschehe, gleichgültige Verordnung bei abwartender Behandlung.</p></blockquote>
<p>Wikipedia, die freie Enzyklopädie im Internet, wird da schon deutlicher, wenn es dort heißt:</p>
<blockquote><p>Ärztesprache: von einer Therapie, die nur eingesetzt wird, weil man mit seinem Latein am Ende ist.</p></blockquote>
<p>Gemeint sind damit diagnostische oder therapeutische Maßnahmen, die, obwohl medizinisch nicht mehr sinnvoll, dennoch durchgeführt werden, um in ausweglosen Situationen nicht völlig hilflos zu erscheinen.</p>
<p><span id="more-394"></span></p>
<p>Die Ursachen sind vielfältig. Zum einen ist der Druck von Angehörigen und Patienten gegenüber behandelnden Ärzte oft groß, da nicht akzeptieren werden kann, dass ab einem bestimmten Punkt Krankheit, Sterben und Tod nicht mehr aufzuhalten sind. Hier wäre eine intensive Kommunikation mit allen Beteiligten notwendig, um Grenzen aufzeigen und annehmen zu können. In ihrer Ausbildung sind Ärzte aber darauf nicht vorbereitet worden. Auch Zeitprobleme und ökonomische Aspekte spielen zunehmend eine Rolle.</p>
<p><span style="color: #ffffff">.</span></p>
<p><strong>Was muss sich ändern, damit solche sinnlosen und belastenden Maßnahmen unterbleiben?</strong></p>
<p>Die offene Auseinandersetzung mit dem Ende des Lebens wird von vielen Menschen als sehr belastend empfunden. Sinnloser therapeutischer Aktivismus kann auch dazu genutzt werden, unangenehme Emotionen abzuwehren und zu verdrängen. Die aufkommenden Gefühle von Hilflosigkeit, Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung aushalten und gemeinsam zu tragen — das ist für Ärzte, Patienten und Angehörige belastend und schwer.</p>
<p>Dabei könnten alle Beteiligten diese Grenzerfahrung als Chance Nutzen. Für Ärzte ergäbe sich die Chance, ihre Rolle neu zu definieren und zu ergänzen:</p>
<ul>
<li>nicht mehr nur Experte sein zu müssen, der in emotionaler Distanz und wissenschaftlich begründet nach immer wieder neuem Behandlungsoptionen sucht, sondern der Begleiter, der in dieser Situation sein Expertentum zurückstellen und einfach nur da sein kann</li>
<li>nicht der Fachmann, der dem Patienten aufzeigen kann, welchen Weg er gehen muss, um der Situation zu entkommen, sondern der Helfer an der Seite des Patienten, der ihn darin unterstützt, seinen eigenen Weg zu finden, um die Situation annehmen zu können</li>
<li>nicht mit immer neuen medizinischen Vorschlägen auch die eigene Ängste abzuwehren und Verdrängung und Verleugnung zu fördern, sondern gerade in der Verzweiflung in Beziehung bleiben und Empathie zeigen zu können.</li>
</ul>
<p>Auch für Patienten und Angehörige können solche Grenzerfahrungen noch einmal einen neuen Blick auf das Leben und das sich ankündigende Sterben ermöglichen.</p>
<blockquote><p>Wem es gelingt, die Angst vor dem Tod und dem Sterben nicht weg zu machen, sondern zu halten, dem wird diese Angst zu einem Signal mit der ihn begleitenden Frage, wofür er lebt.(1)</p></blockquote>
<p>Untersuchungen zeigen, wie wichtig eine offene und konstante Beziehung zwischen Ärzten und Patienten in dieser Situation ist. Auf ärztlicher Seite wird Hoffnung oft verkürzt interpretiert als das Vorhandensein von weiteren Therapieoptionen. Für Patienten zeigt sich Hoffnung in der letzten Lebensphase am ehesten durch verlässliche und offene Beziehungen. Aufgehoben in einer ehrlichen und tragfähigen Beziehung kann das Unvermeidliche angeschaut und ausgehalten werden. So ergibt sich dann am Ende einer schweren Erkrankung noch einmal Möglichkeit, verbleibendes Leben bewusst zu gestalten und zu sich selbst zu finden.</p>
<p>(1) Klaus Dörner, Der gute Arzt. 2001</p>
<p>Foto: iStockphoto.com</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/394-ut-aliquid-fiat/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Septembertee – oder das geliehene Leben</title>
		<link>http://hospizblog.de/buecher/367-septembertee-oder-das-geliehene-leben/</link>
		<comments>http://hospizblog.de/buecher/367-septembertee-oder-das-geliehene-leben/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 Jun 2010 15:46:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Autobiografie]]></category>
		<category><![CDATA[Migration]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hospizblog.de/?p=367</guid>
		<description><![CDATA[Renan Demirkan, Schauspielerin und Autorin, kam mit 7 Jahren in die Bundesrepublik. Aus politischen Gründen verließ die Familie im Rahmen der türkischen Staatskrise 1961 ihr Land, um in der neuen Heimat niemals ganz anzukommen. “ Wer sein Mutter verliert, verliert eine ganze Welt.“ Der vorzeitige Krebstod der Mutter lässt die Autorin zurückblicken auf ihre Kindheit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/06/Septembertee1.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-381" style="border: medium none; float: left;" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/06/Septembertee1-192x300.jpg" alt="" width="210" height="328" /></a>Renan Demirkan, Schauspielerin und Autorin, kam mit 7 Jahren in die Bundesrepublik. Aus politischen Gründen verließ die Familie im Rahmen der türkischen Staatskrise 1961 ihr Land,  um in der neuen Heimat niemals ganz anzukommen.</p>
<p>“ Wer sein Mutter verliert, verliert eine ganze Welt.“ Der vorzeitige Krebstod der Mutter lässt die Autorin zurückblicken auf ihre Kindheit am Rande der Gesellschaft, das arbeitsreiche Leben der Mutter, die sich mit aller Kraft um die Familie sorgt. Sie reflektiert die Beziehung zum Vater, einem stillen, introvertiertem Intellektuellen, der sich für Beethoven, Literatur und Schachspielen interessiert, und letztlich durch den Tod seiner Frau verstummt und vereinsamt.</p>
<p><span id="more-367"></span>Die Familie begleitet den Leichnam der Mutter in die Türkei. Dort in der Heimat der Familie wird der Tochter deutlich, was die Mutter in der Zeit in Deutschland vermisst haben muss. Sie findet sich allmählich hinein in die für sie anfänglich fremden Rituale. „Ich saß da wie eine fremde Pflanze, in ihre Sippe gestopft, aber die Erde zwischen uns war weg.“</p>
<p>Renan Demirkan hat ein sehr persönliches, berührendes Buch geschrieben über das Leben zwischen den Welten, über ihre Erfahrungen einer „Deutschen mit Migrationshintergrund“.</p>
<blockquote><p>Ein Ich wird man nicht allein, ein Ich braucht ein Gegenüber, das antwortet. Niemand kann von sich aus Teil der Gesellschaft werden, wenn die Gesellschaft ihm keinen Platz anbietet. … In diesem Buch möchte ich beschreiben, welche Berührungen mein Wachsen und Verwachsen begünstigt, behindert und gefördert haben.</p></blockquote>
<p>Auch in der hospizlichen Arbeit ist die Diskussion um Familien mit Migrationshintergrund und deren Probleme am Lebensende angekommen. Mehr als jedes Fachbuch möchte ich dieses autobiografische Buch allen hospizlich und palliativ tätigen Menschen ans Herz legen.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Renan Demirkan<br />
Septembertee oder Das geliehene Leben<br />
Gebunden, 169 Seiten,<br />
Gustav Kiepenheuer Verlag, 16,95 €<br />
<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3378010983/hospizundpall-21" target="_blank">ISBN 978-3-378-01098-7  »</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hospizblog.de/buecher/367-septembertee-oder-das-geliehene-leben/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Beratung zur Patientenverfügung &#8211; aber wie?</title>
		<link>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/343-beratung-zur-patientenverfuegung-aber-wie/</link>
		<comments>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/343-beratung-zur-patientenverfuegung-aber-wie/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 23 May 2010 17:39:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ethik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensende]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hospizblog.de/?p=343</guid>
		<description><![CDATA[Nach den vorangegangenen Blog-Beiträgen sollte deutlich geworden sein, wie wichtig eine kompetente Beratung zur Erstellung der eigenen Patientenverfügung ist. Aber was zeichnet eine gute Beratung aus? Wichtig sind soziale und ḱommunikative Kompetenz, fachliche Informiertheit, aber auch Offenheit des Beraters bezüglich Form und Inhalte der Verfügung.  Der Berater muss in der Lage sein, seine eigenen Wertvorstellungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/05/Beratung.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-349 alignleft" style="border: medium none; float: left;" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/05/Beratung.jpg" alt="" width="210" height="139" /></a>Nach den vorangegangenen Blog-Beiträgen sollte deutlich geworden sein, wie wichtig eine kompetente Beratung zur Erstellung der eigenen Patientenverfügung ist.</p>
<p>Aber was zeichnet eine gute Beratung aus?</p>
<p>Wichtig sind soziale und ḱommunikative Kompetenz, fachliche Informiertheit, aber auch Offenheit des Beraters bezüglich Form und Inhalte der Verfügung.  Der Berater muss in der Lage sein, seine eigenen Wertvorstellungen zurückzunehmen, um dem Betroffenen eine individuelle Vorsorge für das Lebensende zu ermöglichen. Denn eine allgemein gültige, normierte Patientenverfügung kann es nicht  geben.<br />
<span id="more-343"></span><br />
Zunächst sollte im Gespräch geklärt werden, warum und aus welcher konkreten Lebenssituation heraus die Idee zur Vorsorge am Lebensende entstanden ist. Oft entsteht der Wunsch aus einer konkreten Betroffenheit, aus einem beeindruckenden Erlebnis heraus. Die bisherigen Erfahrungen mit Sterben und Tod spielen eine große Rolle und sollten angesprochen werden. Neben diesen biografischen Faktoren  spielen die konkreten Lebenszusammenhänge, das soziale Umfeld des Betroffenen ein entscheidende Rolle. Zu erörtern wäre, welche Erwartungen an Familie und Freunde gestellt werden und ob diese Erwartungen realistisch sind und erfüllt werden können, wenn es z.B. um die Übernahme einer Vollmacht durch Familienangehörige geht.</p>
<p>Erst dann können all die Informationen, die wichtig sind für die Vorsorge im Falle einer schweren Krankheit und am Lebensende besprochen werden. Dazu gehören aus ethisch-juristischer Sicht:</p>
<ul>
<li>erlaubte und nicht erlaubte Formen der Sterbehilfe in Deutschland</li>
<li>Vorsorgemöglichkeiten durch eine Patientenverfügung</li>
<li>Vollmacht und Betreuungsverfügung im Vergleich</li>
<li>Aufgaben des Betreuungsgerichtes</li>
<li>der mutmaßliche Wille &#8211; wann und wie er bestimmt werden muss</li>
<li>Umsetzung einer Patientenverfügung im Ernstfall</li>
<li>Gültigkeit und Grenzen einer Patientenverfügung</li>
</ul>
<p>In einer Patientenverfügung müssen konkrete Situationen, in denen diese gelten soll, und konkrete Maßnahmen, die dann unterbleiben oder umgesetzt werden sollen, formuliert sein. Informationen sind deshalb notwendig z.B. zur Abgrenzung von Krankheitsbilder mit schlechter (infauster) Prognose, schwerer Schädigung des Gehirns sowie der Sterbephase .</p>
<p>Bei den konkreten Maßnahmen tauchen bestimmte Festlegungen häufig in Patientenverfügungen auf. Es sind dies die Situationen, die am Ende des Lebens immer wieder zu Streitfragen bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen können. Die Beratung muss deshalb folgende Themen umfassen:</p>
<ul>
<li>Fragen der Therapiebegrenzung und Therapiezieländerung</li>
<li>künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr am Ende des Lebens</li>
<li>Wiederbelebung (Reanimation) bei plötzlichem Herz-Kreislaufstillstand</li>
<li>Fragen der Behandlung von Schmerzen und anderen Beschwerden und ihre Nebenwirkungen</li>
</ul>
<p>Erst zuletzt stellt sich dann die Frage der konkreten Umsetzung. Hier sollte der Berater nicht auf ein bestimmtes Formular festgelegt sein, sondern entsprechend der erhobenen persönlichen Informationen einen individuellen Vorschlag mit dem Betroffenen entwickeln und dann in einer geeignete Form, ggf. natürlich auch mit Hilfe eines Vordrucks umsetzen können. Wenn bereits konkrete Erkrankungen eingetreten sind, die möglicherweise die Lebenszeit des Betroffenen beschränken können, müssen auf die sich daraus ergebenden konkreten Fragen und mögliche Krankheitsverläufe eingegangen werden. Auch hierzu gibt es entsprechende Vordrucke, welche aber nur nach ärztlicher Beratung verwendet werden können.</p>
<p>Die Erstellung einer Patientenverfügung ist eine Prozess, der nicht in kurzer Zeit nebenher erledigt werden kann. Er erfordert eine intensive eigene Auseinandersetzung mit den genannten Themen unter kompetenter Begleitung. Informationen und Materialien hierzu erhält man bei den Hospizinitiativen. Diese können dann an kompetente Berater verweisen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/343-beratung-zur-patientenverfuegung-aber-wie/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Patientenverfügung – welches Formular?</title>
		<link>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/251-patientenverfuegung-welches-formular/</link>
		<comments>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/251-patientenverfuegung-welches-formular/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 09 May 2010 15:06:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ethik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensende]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Vollmacht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hospizblog.de/?p=251</guid>
		<description><![CDATA[Inzwischen gibt es eine unüberschaubare Anzahl von Vordrucken für Patientenverfügungen (ca. 230 Versionen mit steigender Tendenz). Eine Orientierung fällt dabei natürlich schwer. Deshalb gebe ich hier einige Vorschläge für einen ersten Einstieg. Von einer vollständig freien Formulierung einer Patientenverfügung muss dringend abgeraten werden. Wer sich darauf einlässt, sollte sich auf jeden Fall intensiv beraten lassen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/05/2009_bayern_vorsorge.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-267" style="border: medium none;float: left" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/05/2009_bayern_vorsorge.jpg" alt="Patientenverfügung" width="210" height="296" /></a>Inzwischen gibt es eine unüberschaubare Anzahl von Vordrucken für Patientenverfügungen (ca. 230 Versionen mit steigender Tendenz). Eine Orientierung fällt dabei natürlich schwer. Deshalb gebe ich hier einige Vorschläge für einen ersten Einstieg.</p>
<p>Von einer vollständig freien Formulierung einer Patientenverfügung muss dringend abgeraten werden. Wer sich darauf einlässt, sollte sich auf jeden Fall intensiv beraten lassen und weitere Quellen z.B. im Internet nutzen.</p>
<p>In der Regel sollte man auf ein Formular mit Formulierungsvorschlägen zurückgreifen.</p>
<p><span id="more-251"></span></p>
<p>Vom <strong>Bayerischen Justizministerium</strong> wird seit Jahren eine Broschüre herausgegeben, die mittlerweile in der 11. aktualisierten Auflage erschienen ist. Die Broschüre bietet in gut verständlicher Form zahlreiche Informationen zum Thema. Sie wurde u.a. in  Zusammenarbeit mit dem Christophorus-Hospizverein München erarbeitet und enthält alle notwendigen Vordrucke. Zu Anfang müssen nicht alle Formulare ausgefüllt werden. Fürs Erste sollte man sich mit der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht beschäftigen. Damit hat man für die wichtigsten Situationen gut vorgesorgt.</p>
<p>Im Falle einer schweren Erkrankung können Ergänzungen, die dann aber unter Beratung des behandelnden Arztes erarbeitet werden sollten, mit den ebenfalls dort enthaltenen Vordrucken erstellt werden.</p>
<p>Die hier vorgeschlagen Verfügung beschreibt im Text die zu benennenden Situationen, in denen die Patientenverfügung gelten soll, und führt dann die gewünschten Maßnahmen oder Therapiebegrenzungen auf, wobei über das Ankreuzen verschiedener Optionen  individuelle Vorstellungen berücksichtigt werden können. Bei den Situationsbeschreibungen gibt es keine Einschränkungen.</p>
<p>Im Gegensatz dazu beschränkt sich die <strong>christliche Patientenverfügung</strong> bei den Situationsbeschreibungen auf die eigentliche Sterbephase. Die Berücksichtigung von Fällen mit schwerer Schädigung des Gehirns, Wachkoma oder Demenz sind nicht vorgesehen. Eine solche Einschränkung der Reichweite einer Patientenverfügung halte ich nicht für sinnvoll und würde deshalb von der Verwendung dieses Formulars abraten.</p>
<p>Wer seine Patientenverfügung individueller gestalten möchte, kann auf eine Broschüre des <strong>Bundesjustizministeriums</strong> zurückgreifen. Auch in dieser Broschüre finden sich viele Hinweise und Erläuterungen. Zusätzlich werden Textbausteine vorgestellt, die zahlreiche Themen mit unterschiedlichen Optionen zur Verfügung stellen. Damit wird man in die Lage versetzt, seine Vorstellungen über die Versorgung und Behandlung am Lebensende  konkreter und individueller darzulegen. Aber auch hierbei ist eine intensive Einarbeitung und Beratung erforderlich.</p>
<p><span style="color: #ffffff">-</span></p>
<p><strong>Quellen im Internet:</strong></p>
<ul>
<li><a href="http://www.verwaltungsportal.bayern.de/Broschueren-bestellen-.196-1067740.1928150/index.htm" target="_blank">Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter &#8211; Bayerisches Staatsministerium der  Justiz und für Verbraucherschutz</a></li>
<li><a href="http://www.ekd.de/patientenverfuegung/44664.html" target="_blank">Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung</a></li>
<li><a href="http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html" target="_blank">Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung Bundesministerium der Justiz</a></li>
<li><a href="http://hospiz-und-palliativmedizin.de/360.0.html">Informationen zur gesetzlichen Regelung (3. Änderung des Betreuungsrechtes vom 1.9.2009)</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/251-patientenverfuegung-welches-formular/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wie verbindlich sind Patientenverfügungen?</title>
		<link>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/227-wie-verbindlich-sind-patientenverfuegungen/</link>
		<comments>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/227-wie-verbindlich-sind-patientenverfuegungen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 03 May 2010 04:00:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ethik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Therapiebegrenzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hospizblog.de/?p=227</guid>
		<description><![CDATA[Auch nach der 3. Änderung des Betreuungsrechts im September 2009, durch die zum ersten Mal Patientenverfügungen gesetzlich geregelt worden sind, herrschen in diesem Punkt immer noch erhebliche Unsicherheiten. Patientenverfügungen kommen immer dann zum Tragen, wenn ein Patient seine Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Bereits in seinem Urteil von 2003 hat der BGH sich zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/05/Arzt_Patient.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-340 clear" style="border: medium none;" title="Arzt_Patient" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/05/Arzt_Patient.jpg" alt="" width="210" height="230" /></a>Auch nach der 3. Änderung des Betreuungsrechts im September 2009, durch die zum ersten Mal Patientenverfügungen gesetzlich geregelt worden sind, herrschen in diesem Punkt immer noch erhebliche Unsicherheiten.</p>
<p>Patientenverfügungen kommen immer dann zum Tragen, wenn ein Patient seine Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Bereits in seinem Urteil von 2003 hat der BGH sich zur Verbindlichkeit  klar geäußert.</p>
<blockquote><p>Ist ein Patient einwilligungsunfähig und hat sein Grundleiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen, so müssen lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn dies seinem zuvor &#8211; etwa in Form einer sog. Patientenverfügung &#8211; geäußerten Willen entspricht.</p></blockquote>
<p><span id="more-227"></span></p>
<p>Bei den lebenserhaltende Maßnahmen handelt es sich um Therapiemaßnahmen  wie z.B. künstliche Ernährung, künstliche Beatmung oder Wiederbelebung bei Herz-Lungen-Versagen. Zwei Dinge sind hier bemerkenswert. Zum einen hat der BGH den Inhalt einer Patientenverfügung mit dem geäußerten Willen des Patienten gleichgesetzt. Zum anderen müssen Maßnahmen nach dem Willen des Patienten unterbleiben, wenn dies klar geregelt ist. Es handelt sich hier also nicht um eine Option, sondern um eine Verpflichtung zur Therapiebegrenzung.</p>
<p>Dies ist auch im Rahmen der neuen Gesetzgebung erhalten geblieben. Patientenverfügungen haben also eine bindende Wirkung für Ärzte und sind nicht nur &#8211; wie dies früher oft so interpretiert wurde &#8211;  als Hinweis auf den Willen des Patienten zusehen. Weder Ärzte noch Angehörige oder Stellvertreter können sich über den konkreten Willen des Patienten hinwegsetzen.</p>
<p>Verwirrend ist nun die Einschränkung auf das Grundleiden mit irreversiblem tödlichem Verlauf. Bei der Neufassung des Betreuungsrechtes gab es die Diskussion um die sogenannte Reichweite von Patientenverfügungen. Darf ein Patient Therapieentscheidungen im Rahmen seiner Patientenverfügung</p>
<ul>
<li>für jede Krankheitssituation,</li>
<li>für den Verlauf einer Krankheit mit infauster Prognose oder</li>
<li>nur für die Sterbephase treffen?</li>
</ul>
<p>Im Rahmen der Gesetzgebung wurde aber die Einschränkung der Reichweite fallen gelassen, so dass nun Regelungen für jede Phase einer Erkrankung erfolgen können. Im Extremfall kann ein Patient seine Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen auch dann untersagen, wenn er an den Folgen dieser Entscheidung versterben wird, obwohl unter einer entsprechenden Behandlung eine Heilung möglich wäre. Dies zeigt, welch hohen Stellenwert der Gesetzgeber dem Prinzip der Patientenautonomie eingeräumt hat.</p>
<p>Für eine bindende Patientenverfügung müssen nach den gesetzlichen Regelungen mehre Dinge erfüllt sein. Sowohl die Krankheitssituationen als auch die dann zu treffenden oder zu unterlassenden Maßnahmen, auf die sich die Verfügung bezieht, sollen klar benannt sein. Sie soll auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Betroffenen anwendbar sein. Patientenverfügungen müssen schriftlich verfasst sein.</p>
<p>Das Alter einer Patientenverfügung spielt für die bindende Wirkung keine Rolle. Sie muss also nicht in regelmäßigen Zeitabschnitten erneuert werden.  Die Benutzung eines Formulars ist möglich und in der Regel sinnvoll, um den zahlreichen Regelungen gerecht werden zu können.</p>
<p>Wer gehofft hat, dass das Abfassen einer Patientenverfügung durch die Gesetzgebung übersichtlicher und klarer geworden ist, wird enttäuscht sein. Auch nach der Gesetzgebung ist die Abfassung einer Patientenverfügung für den Laien ohne fachkundige Beratung kaum möglich.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/227-wie-verbindlich-sind-patientenverfuegungen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

