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		<title>Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zum assistierten Suizid</title>
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		<pubDate>Thu, 10 May 2012 04:00:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ethik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[assistierter Suizid]]></category>
		<category><![CDATA[Freiverantwortlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Die Ärztekammer kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige gegenüber einem Arzt aussprechen. Dieses Urteil fällte die 9. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am 30.03.12 (AZ: VG 9 K 63.09). Wie das Gericht in einer Pressemitteilung vom 02.04.12 zu dem Fall ausführte, hatte die Ärztekammer Berlin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/05/justitia.gif"><img class="alignleft size-full wp-image-736" style="float: left;" title="justitia" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/05/justitia.gif" alt="" width="210" height="171" /></a>Die Ärztekammer kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige gegenüber einem Arzt aussprechen. Dieses Urteil fällte die 9. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am 30.03.12 (AZ: VG 9 K 63.09).</p>
<p>Wie das Gericht in einer Pressemitteilung vom 02.04.12 zu dem Fall ausführte, hatte die Ärztekammer Berlin einem Arzt im Jahr 2007 untersagt, anderen Personen todbringende Substanzen für deren beabsichtigten Suizid zum Gebrauch zu überlassen. Hiergegen hatte der Arzt geklagt.</p>
<p><span id="more-733"></span></p>
<p>Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts hielt das ausnahmslose berufsrechtliche Verbot in der Untersagungsverfügung, eine ärztliche Beihilfe zum Suizid durch Überlassen von Medikamenten zu begehen, im konkreten Fall für zu weitgehend und hat es deshalb aufgehoben.</p>
<p>Die Ärztekammer dürfe die Berufsausübung ihrer Mitglieder zwar auf der Grundlage des Berliner Kammergesetzes überwachen und bei drohenden Pflichtverstößen Untersagungsverfügungen erlassen, so das Gericht. Zu den Berufspflichten der Ärzte gehöre die gewissenhafte Ausübung ihres Berufs u. a. nach den Geboten der ärztlichen Ethik. Diesen Grundregeln sei ein allgemeines Verbot des ärztlich assistierten Suizids zu entnehmen.</p>
<p>Gemessen am verfassungsrechtlichen Maßstab der Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 GG) und der Gewissensfreiheit des Arztes (Art. 2 Abs. 1 GG) habe aber kein uneingeschränktes Verbot des ärztlich assistierten Suizids ausgesprochen werden dürfen.</p>
<p>Das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass ein Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige verfassungsrechtlich unbedenklich sei, soweit diese Gesunden oder in ihrer Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigten psychisch Kranken überlassen werden sollen.</p>
<p>Zur Zeit werden die Berufsordnungen für Ärzte in den verschiedenen Kammerbereichen angepasst. Die Umsetzungen zeigen in der Frage des assistierten Suizids die widersprüchlichen Meinungen innerhalb der Ärzteschaft zu diesem Thema auf. Sollte das jetzt vorliegende Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin auf dem Instanzenweg weiter behandelt werden, könnte eine juristische Entscheidung die Diskussion innerhalb der Ärzteschaft überflüssig machen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bildnachweis: Florentine/Pixelio</p>
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		<title>&#8230; liebevoll nein sagen</title>
		<link>http://hospizblog.de/spiritualitaet/672-liebevoll-nein-sagen/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 04:00:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesundheitswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunikation]]></category>
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		<description><![CDATA[&#8220;Erinnere mich daran, dass das Herz oft gegen den Verstand streikt. Schick mir im rechten Augenblick jemand, der den Mut hat, mir die Wahrheit in Liebe zu sagen.&#8221; Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste. 1956 Wenn ich mit Patienten in der Klinik oder Gästen im Hospiz über nicht mehr sinnvolle Maßnahmen rede und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #676767;"><em><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/04/nein.png"><img class="alignleft size-full wp-image-700" style="float: left;" title="nein" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/04/nein.png" alt="" width="210" height="130" /></a>&#8220;Erinnere mich daran, dass das Herz oft gegen den Verstand streikt.</em></span></p>
<p><span style="color: #676767;"><em>Schick mir im rechten Augenblick jemand, der den Mut hat, mir die Wahrheit in Liebe zu sagen.&#8221;</em></span></p>
<p><span style="color: #676767;"><em>Antoine de Saint-Exupéry, Die Stadt in der Wüste. 1956</em></span></p>
<ul>
<li>Wenn ich mit Patienten in der Klinik oder Gästen im Hospiz über nicht mehr sinnvolle Maßnahmen rede und dabei Hoffnungen, die nicht mehr tragen können, verloren gehen,</li>
<li>wenn ich Angehörigen, die meine Worte nicht hören wollen, darauf vorbereiten muss, dass sie einen geliebten Menschen verlieren werden,</li>
<li>wenn ich mit Kollegen über unsinnige und belastende Diagnostik und Therapie streiten muss,</li>
<li>wenn die Anforderungen der Ökonomie und Bürokratie an Medizin und Pflege eine gute und umfassende Versorgung von schwer Kranken und Sterbenden immer weiter einschränken,&#8230;
</ul>
<p><span id="more-672"></span></li>
<p>dann merke ich, das Hospizarbeit und Palliative Care auch bedeutet, im (hoffentlich) richtigen Augenblick immer wieder liebevoll Nein zu sagen.</p>
<p>Als mitfühlende Begleiter spüren auch wir in uns den Schmerz. In dieser Situation ist dies das einzige, was wir anbieten können: da zu sein und all das Schwere gemeinsam zu tragen. Jedes mitleidige „ vielleicht&#8230;, mal sehen&#8230;, ich kann ja meine Kollegen noch mal fragen, ob&#8230;“ hilft nur dem Begleiter, der sich dadurch kurzfristig der Situation entziehen will und auf Distanz geht. Es verstärkt dadurch den Schmerz und nimmt Vertrauen. Ein liebevolles aber klares Nein ermöglicht die notwendige Neubesinnung, noch einmal hin zu schauen, was jetzt wirklich wichtig ist und was letztendlich zurückgelassen werden kann und muss. Es ist der Weg durch die Hoffnungslosigkeit, durch die dunkle Nacht (Johannes vom Kreuz), der gegangen werden muss, um ein Fünkchen Licht noch einmal scheinen zu lassen.</p>
<p>Auf der institutionellen Ebene müssen Hospizler und Palliative-Care-Engangierte zur Zeit sehr viel erdulden. In einer zunehmend bürokratisierten und ökonomisierten Medizinwelt rangiert der sterbende Mensch trotz aller Lippenbekenntnisse oft weit hinten auf der Prioritätenliste. Manchmal sehen wir kaum Spielräume für notwendige Veränderungen. Aber wenn wir das nicht aushalten, nicht tragen können, werden wir dann gegenüber unseren Patienten oder unseren Gästen im Hospiz glaubwürdige Begleiter sein? Wie schwer das ist, erlebe ich persönlich zur Zeit ganz deutlich. Der Blick auf das Leiden meiner Patienten hilft mir, das Mass und den Abstand zu finden, um in Demut und Hochachtung vor meinen Patienten immer wieder die Kraft zu spüren, mit diesen Hindernissen umzugehen und unmenschliche Tendenzen in unserem Gesundheitssystem nicht sprachlos hinzunehmen.</p>
<p>Und so nehme ich mir heute wieder vor, nicht zu resignieren und auch für mich das Fünkchen Hoffnung aufrecht zu halten, so wie es Erich Fried in seinem Gedicht „Bevor ich sterbe“ beschreibt:</p>
<blockquote><p>Noch einmal sprechen<br />
vom Glück der Hoffnung auf Glück<br />
damit doch einige fragen:<br />
Was war das<br />
wann kommt es wieder?</p></blockquote>
<p>Und so bleibe ich dabei: es gibt Situationen, in denen beharrliches, liebevolles Nein hilft, die hospizliche Grundhaltung zu bewahren.</p>
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		<title>Vom Fuchs, der den Verstand verlor</title>
		<link>http://hospizblog.de/buecher/637-vom-fuchs-der-den-verstand-verlor/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 10:48:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hzblgt2010</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Demenz]]></category>
		<category><![CDATA[Humor]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderjugendbuchpreis]]></category>
		<category><![CDATA[Weisheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Kinderbuch zum Thema Demenz ist mit dem Deutschen Jugendliteraturpreis 2011 ausgezeichnet worden. Es handelt sich um die Geschichte &#8220;Vom Fuchs, der den Verstand verlor&#8221; von Martin Balscheit. In der Begründung der Jury zur Nominierung heißt es: In der Fabel ist der Fuchs schlau, hinterlistig, wild auf Gänse, Hasen und Hühner und fürchtet nur den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/04/Baltscheid_Fuchs.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-669" style="float: left;" title="Baltscheid_Fuchs" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/04/Baltscheid_Fuchs.jpg" alt="" width="210" height="215" /></a>Ein Kinderbuch zum Thema Demenz ist mit dem Deutschen Jugendliteraturpreis 2011 ausgezeichnet worden. Es handelt sich um die Geschichte &#8220;Vom Fuchs, der den Verstand verlor&#8221; von Martin Balscheit.</p>
<p>In der Begründung der Jury zur Nominierung heißt es:</p>
<blockquote><p>In der Fabel ist der Fuchs schlau, hinterlistig, wild auf Gänse, Hasen und Hühner und fürchtet nur den Jäger und den Hofhund. So war der Fuchs in Martin Baltscheits Bilderbuch Der Fuchs, der seinen Verstand verlor früher auch einmal: <span id="more-637"></span>Er sah gut aus, war gewitzt und „rot und schnell und immer hungrig“ – ein anerkanntes Vorbild. Für die jungen Füchse dozierte er allwöchentlich über Tipps und Tricks bei einem gemeinsamen Mahl. Kurz: Er war ein Meister seiner Branche und ein tollkühner Abenteurer. Dann wird der Fuchs alt – nicht nur graubärtig, langsamer oder kränklich, nein, er wird sehr vergesslich. Erst verwechselt er die Wochentage und geht am Mittwoch in die Kirche. Dann vergisst er auf der Jagd das Jagen und erkennt sein eigenes Spiegelbild im Fluss nicht mehr.<br />
&#8230;<br />
Der vielseitige Künstler Martin Baltscheit präsentiert das Thema Demenz anschaulich, mit großer Sensibilität und ebenso viel Humor. So ist ihm ein sehr poetisches und berührendes Bilderbuch gelungen. Die rundum perfekte Gestaltung bis hin zu den ebenfalls durch Demenz aus der Reihe geratenen Seitenzahlen überzeugt ebenso wie die Geschichte mit ihrer Dichte, ihrer Intensität und dem natürlich nicht glücklichen, aber versöhnlichen Ende.</p>
<p>&nbsp;</p></blockquote>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/--RrD2Myrk0" frameborder="0" width="425" height="350"></iframe></p>
<p>Martin Baltscheit: Die Geschichte vom Fuchs, der den Verstand verlor, Verlag Bloomsbury 2010, 32 Seiten, 13,90 €</p>
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		<title>Wieviel Menschlichkeit können wir uns noch leisten?</title>
		<link>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/569-wie-viel-menschlichkeit-koennen-wir-uns-noch-leisten/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 13:36:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
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		<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>

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		<description><![CDATA[Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte ich Hintergrunddienst im Palliativnetz. Als Palliativmediziner habe ich einige  Patienten zu Hause besucht, die unter erheblichen Beschwerden litten. Auf Anfrage der Hausärzte kann in solchen Fällen der Palliativmediziner im Hintergrunddienst beratend hinzugezogen werden. Dabei habe ich fünf Patienten gesehen, die kurz vor den Feiertagen nicht auf eigenen Wunsch sondern auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/01/Stethoskop_Banknoten.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-575" style="border:medium none; float:left;" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/01/Stethoskop_Banknoten.jpg" alt="" width="210" height="139" /></a>Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte ich Hintergrunddienst im Palliativnetz. Als Palliativmediziner habe ich einige  Patienten zu Hause besucht, die unter erheblichen Beschwerden litten. Auf Anfrage der Hausärzte kann in solchen Fällen der Palliativmediziner im Hintergrunddienst beratend hinzugezogen werden.</p>
<p>Dabei habe ich fünf Patienten gesehen, die kurz vor den Feiertagen nicht auf eigenen Wunsch sondern auf Drängen der Kliniken entlassen wurden. In vier Fällen war absehbar, dass dies zu einer erheblichen Belastung der Familie führen würde. Ein Patient ist einige Stunden nach meinem Besuch friedlich zu Hause verstorben. Die Beschwerden in der letzten Lebensphase konnten gut gelindert werden. Für die begleitenden Familienmitglieder war dieses friedliche Sterben bei aller Traurigkeit eine gute Erfahrung.</p>
<p><span id="more-569"></span></p>
<p>Die anderen Patienten konnten letztlich nicht zu Hause bleiben. Zwei Patienten wurden kurzfristig erneut stationär eingewiesen, zwei Patienten im Hospiz aufgenommen. Alle Patienten sind nach wenige Tagen verstorben. In der kurzen verbliebenen Lebenszeit hätte man den Patienten und ihren Angehörigen viel Leid, unnötige Transporte und viele Sorgen ersparen können, wenn man dem Wunsch der Betroffenen auf Verbleib im Krankenhaus entsprochen hätte.</p>
<p>Es handelt sich hierbei primär nicht um das Fehlverhalten einzelner Krankenhäuser, sondern um strukturelle Defizite in unserem Gesundheitssystem. Durch das Entgeltsystem, das die Aufwendungen im Krankenhaus über Fallpauschalen abbildet, ist die Versorgung schwer kranker und sterbender Patienten für die Kliniken ein finanzielles Problem geworden. Da die Fallpauschalen unabhängig von der Länge des Aufenthaltes berechnet werden, sind viele Kliniken gezwungen die Liegezeiten in den einzelnen Abteilungen drastisch zu senken. Hierdurch reduziert sich der Aufwand für den einzelnen Patienten und es können in kürzerer Zeit mehr Patienten behandelt werden. Nur so können Kliniken heute noch schwarze Zahlen in ihrer Bilanz erreichen.</p>
<p>Die  Behandlung und Betreuung von schwer kranken Menschen bis zuletzt wir dadurch zu einem unkalkulierbaren betriebswirtschaftlichen Risiko. Das hierbei Menschlichkeit, Empathie und die Sorge um den kranken Menschen auf der Strecke bleiben, ist für Mitarbeiter, Angehörige und Patienten im Alltag unseres Gesundheitssystem täglich erlebbar.</p>
<p>Die genannten Haltungen von Humanität und Fürsorge sind aber identitätsbildend für Ärzte und Pflegende. So bleibt die zunehmende Ökonomisierung des Gesundheitswesens nicht ohne Folgen. Wir erleben hier zur Zeit eine „Abstimmung mit den Füßen“. Viele Kolleginnen und Kollegen wollen diesen Weg nicht mehr akzeptieren und so wird es immer schwieriger, Menschen zu finden, die sich in unserem Gesundheitssystem engagieren wollen – mit fatalen Folgen nicht nur für schwer kranke und sterbende Menschen.</p>
<p>Bernard Lown, einer der international angesehensten Kardiologen, hat diese Entwicklung in seinem Buch „Die verlorene Kunst des Heilens“ treffend beschrieben:</p>
<blockquote><p>Willkürliche Bestimmungen, deren Befolgung von einer ins Kraut schießenden Bürokratie von Technokraten überwacht wird, durchdringen heute einen jeden Bereich klinischer Zuständigkeiten, handele es sich nun um die Verschreibung von Medikamenten, die Notwendigkeit, den Patienten an einen Spezialisten zu überweisen, die Dringlichkeit eines Besuchs in einer Notfallambulanz oder die Zweckmäßigkeit einer Hospitalisierung.</p>
<p>Das gegenwärtige System einer so genannten &#8216;gemanagten&#8217; Gesundheitsfürsorge &#8230; beraubt nicht nur Ärzte ihrer beruflichen Zuständigkeit, sondern auch &#8211; und das ist noch viel schlimmer &#8211; die Patienten ihrer Persönlichkeit.</p></blockquote>
<p>Gerade schwer kranke und sterbende Patienten sind diesem System, wie die tägliche Praxis zeigt, hilflos ausgeliefert. Sie werden in Zukunft mehr denn je eine Lobby benötigen, die diesen unmenschlichen Entwicklungen, die wir trotz aller Förderung von Hospiz und Palliativmedizin in unserem Gesundheitssystem sehen, entgegen treten kann.</p>
<p>Eine eigenständige, starke Hospizbewegung darf nicht nur als Anhängsel von professionellen Palliativnetzen und Pflegediensten gesehen werden. Wenn sie sich wie in ihren Anfangszeiten als ehrenamtliche Bürgerbewegung versteht, die als Protestbewegung zum Fürsprecher unserer Patienten wird, gibt es noch viel zu tun. Trotz der Etablierung professioneller palliativer Strukturen wird die Hospizbewegung nicht, wie manche Autoren meinen, durch ihren eigenen Erfolg überflüssig.</p>
<p>Wenn man die Entwicklungen in unserem Gesundheitssystem betrachtet,  steht uns noch viel Arbeit bevor.<br />
Back to the roots!</p>
<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/01/cover_lown.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-574" style="border: 10px solid white;" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/01/cover_lown.jpg" alt="" width="210" height="317" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Lown, Bernard:<br />
Die verlorene Kunst des Heilens.<br />
Schattauer Verlag 2007</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Organtransplantation kontra Palliativmedizin?</title>
		<link>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/550-organtransplantation-kontra-palliativmedizin/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 19:23:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ethik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensende]]></category>
		<category><![CDATA[Organspende]]></category>
		<category><![CDATA[palliative Therapie]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Therapiebegrenzung]]></category>
		<category><![CDATA[Transplantation]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) bemüht sich seit längerem durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und Werbekampagnen das Spenderaufkommen in der Bundesrepublik zu steigern. Etwa 12.000 Patienten warten derzeit in der Bundesrepublik auf ein Spenderorgan, jährlich sterben rund 1000 Patienten auf der Warteliste. Als Ursachen für das geringe Spendenaufkommen wurden häufig fehlendes Engagement der Spendenbeauftragten in den Kliniken [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/01/Transplantation.jpg"><img src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2012/01/Transplantation-300x183.jpg" alt="Organtransplantation" width="211" /></a>Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) bemüht sich seit längerem durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und Werbekampagnen das Spenderaufkommen in der Bundesrepublik zu steigern. Etwa 12.000 Patienten warten derzeit in der Bundesrepublik auf ein Spenderorgan, jährlich sterben rund 1000 Patienten auf der Warteliste.</p>
<p>Als Ursachen für das geringe Spendenaufkommen wurden häufig fehlendes Engagement der Spendenbeauftragten in den Kliniken vermutet. Es wurde unterstellt, dass potentielle Spender nicht gemeldet würden, um den erheblichen organisatorischen Aufwand im Zusammenhang mit der Organentnahme zu umgehen. Eine von der Deutschen Stiftung für Organtransplantation in Auftrag gegebene Studie zeigt jetzt überaschende Ergebnisse.</p>
<p><span id="more-550"></span></p>
<p>Das Deutsche Krankenhausinstitut führt in Krankenhäusern ein Projekt zur Förderung der Organspende durch eine sogenannte Inhousekoordination durch. In der wissenschaftlichen Begleitstudie soll insbesondere überprüft werden, inwieweit das Projekt zu einer Erhöhung des Spenderaufkommens geführt hat und welcher organisatorischen und personellen Voraussetzungen für diesen Zweck geschaffen wurden. Erfasst wird der Anteil möglicher bzw. potenzieller Spender im Vergleich zu den Fällen, bei denen eine Organspende tatsächlich realisiert wurde.</p>
<p>Die vertraulichen Zwischenergebnisse, die von mehreren Zeitungen vorab veröffentlicht wurden, zeigen nun andere Ursachen für das geringe Spendenaufkommen. Die niedrigen Spenderraten sind &#8220;nicht auf unzureichende Meldungen potenzieller Spender durch die Krankenhäuser zurückzuführen&#8230;&#8221;. Viele potentielle Organspender werden aufgrund von Willensäußerungen oder Patientenverfügungen nicht mehr intensivmedizinisch behandelt. Statt dessen werden gemäß dem Patientenwillen palliativmedizinische Vorgehensweisen eingesetzt. Eine Lebensverlängerung durch intensivmedizinische Maßnahmen einschließlich künstlicher Beatmung, kreislaufstützenden Maßnahmen etc. ist aber notwendig, um die Voraussetzungen für die Organentnahme prüfen und diese letztlich bei geeigneten Spendern durchführen zu können.</p>
<p>DSO- Vorstand Günter Kirste bestätigte diese Ergebnisse auf Anfrage der Zeitschrift Tagesspiegel. Ob das stets zum Wohle der Patienten sei, lasse er dahingestellt. Erstaunt zeigt er sich, &#8220;wie oft die Kliniken inzwischen mit dem Thema Patientenverfügung konfrontiert&#8221; seien. Eine endgültige Veröffentlichung der Studiendaten soll im Frühjahr erfolgen.</p>
<p>Weitere Infos:</p>
<p><a href="http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2011-11/organ-spende-abfrage">Frage nach Organspende wird zur Regel</a></p>
<p><a href="http://www.tagesspiegel.de/politik/am-limit/5964582.html">Am Limit</a></p>
<p><a href="http://dso.de">DSO &#8211; Deutsche Stiftung Organtransplantation</a></p>
<p>Bildnachweis: istockphoto.com</p>
<p><span style="color: #ffffff">.</span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ärztlich assistierter Suizid &#8211; Anpassung der Berufsordnung für Ärzte in Bayern</title>
		<link>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/524-aerztlich-assistierter-suizid-anpassung-der-berufsordnung-fuer-aerzte-in-bayern/</link>
		<comments>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/524-aerztlich-assistierter-suizid-anpassung-der-berufsordnung-fuer-aerzte-in-bayern/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 11:44:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ethik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[assistierter Suizid]]></category>
		<category><![CDATA[Freiverantwortlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensende]]></category>
		<category><![CDATA[Suizid]]></category>
		<category><![CDATA[Suizidbeihilfe]]></category>

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		<description><![CDATA[Innerhalb der bundesdeutschen Ärzteschaft gibt es weiterhin keine klare Position zum ärztlich assistierten Suizid. In den neuen Grundsätzen der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung war die Unterstützung beim Suizid nicht als ärztliche Aufgabe angesehen worden. Juristisch gesehen ist die  Suizidbeihilfe nicht strafbar. Die in den alten Grundsätzen in diesem Zusammenhang formulierte Strafandrohung konnte nicht mehr aufrecht erhalten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2011/12/blaek_logo.gif"><img class="alignleft  wp-image-538" style="margin-right: 10px;" title="blaek_logo" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2011/12/blaek_logo.gif" alt="" width="210" /></a>Innerhalb der bundesdeutschen Ärzteschaft gibt es weiterhin keine klare Position zum ärztlich assistierten Suizid. In den neuen Grundsätzen der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung war die Unterstützung beim Suizid nicht als ärztliche Aufgabe angesehen worden. Juristisch gesehen ist die  Suizidbeihilfe nicht strafbar. Die in den alten Grundsätzen in diesem Zusammenhang formulierte Strafandrohung konnte nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die Gewissensfreiheit des einzelnen Arztes bei solchen Entscheidungen wurde deshalb betont.<span id="more-524"></span></p>
<p>Dem widersprach dann prompt der 114. Deutschen Ärztetag 2011 in Kiel. In der Neufassung der Musterberufsordnung für Ärzte heißt es nach den Ärztetagsbeschlüssen:</p>
<blockquote><p>§ 16<br />
Beistand für Sterbende<br />
Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.</p></blockquote>
<p>Die Tötung auf Verlangen (aktive Euthanasie) ist juristisch verboten, weshalb eine Festlegung in der Musterberufsordnung nicht erforderlich gewesen wäre. Es findet sich hier aber wieder die  standesrechtliche Sanktionierung der Beihilfe zum Suizid. Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer ist aber nur ein Vorschlag, der erst durch Umsetzung in den Landesärztekammern und der nachfolgenden Genehmigung der Aufsichtsbehörden Rechtskraft bekommt.</p>
<p>Nun hat die Bayerische Ärztekammer mit Beschluss vom 16.10.2011 ihre Berufsordnung für Ärzte angepasst. Diese ist inzwischen auch vom zuständigen Gesundheitsministerium genehmigt worden. Darin lautet der entsprechende Paragraph:</p>
<blockquote><p>§ 16<br />
Beistand für den Sterbenden<br />
Der Arzt hat Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen.</p></blockquote>
<p>Das von der Bundesärztekammer vorgeschlagene Verbot der ärztlichen Beihilfe zum Suizid wurde nicht übernommen. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung in anderen Bundesländern erfolgen wird.</p>
<p>Die Diskussion geht weiter &#8230;</p>
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		<title>Neue Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Mar 2011 16:40:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ethik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[assistierter Suizid]]></category>
		<category><![CDATA[Autonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Bundesärztekammer hat die Grundsätze zur Sterbebegleitung in einer neuen Fassung verabschiedet. Die Aktualisierung war durch die Gesetzgebung zur Patientenverfügung aber auch durch BGH-Beschlüsse zur Sterbehilfe 2005 und 2010 erforderlich geworden. In vielen Bereichen, in denen bisher Unsicherheiten bestanden, wurde durch Gesetzgebung und höchstrichterliche Entscheidungen Klarheit geschaffen. Auch das Thema ärztlich assistierter Suizid musste neu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2011/03/Bundesärztekammer.gif"><img style="float: left; margin-right: 10px;" title="Bundesärztekammer" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2011/03/Bundesärztekammer.gif" alt="" width="210" height="180" /></a></p>
<p>Die Bundesärztekammer hat die Grundsätze zur Sterbebegleitung in einer neuen Fassung verabschiedet. Die Aktualisierung war durch die Gesetzgebung zur Patientenverfügung aber auch durch BGH-Beschlüsse zur Sterbehilfe 2005 und 2010 erforderlich geworden. In vielen Bereichen, in denen bisher Unsicherheiten bestanden, wurde durch Gesetzgebung und höchstrichterliche Entscheidungen Klarheit geschaffen. Auch das Thema ärztlich assistierter Suizid musste neu diskutiert werden und die Diskussion hierzu ist bestimmt noch nicht abgeschlossen.</p>
<p><span id="more-479"></span>In der Präambel der neuen Grundsätze wird betont, die Unterstützung beim Suizid sei keine ärztliche Aufgabe. Angesichts der juristischen Straffreiheit der Suizidbeihilfe konnte die Strafandrohung, die in den alten Grundsätzen in diesem Zusammenhang formuliert war, nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die Gewissensfreiheit des einzelnen Arztes bei solchen Entscheidungen wird betont.</p>
<p>Angepasst wurden die Aussagen zur Patientenverfügung, Ermittlung des Patientenwillens und der  Entscheidungsfindung am Lebensende, die sich nun an den Änderungen des Betreuungsrechtes zur Regelung von Patientenverfügungen orientieren. Der Absatz zur Betreuung von schwerstkranken und sterbenden  Kindern und Jugendlichen  wurde neu angenommen.</p>
<p>Eine Stellungnahme zum Thema assistierter Suizid und eine Änderung der Musterberufsordnung soll auf dem 14. Deutscher Ärztetag, der vom 31.05.2011 bis 03.06.2011  in Kiel stattfindet, diskutiert und verabschiedet werden.</p>
<p><a href="http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.60.3698.3699" target="_blank">Download</a></p>
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		<title>Staatsanwaltschaft München zur Beihilfe zum Suizid</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Nov 2010 16:47:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ethik und Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Therapiebegrenzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Staatsanwaltschaft München hat sich in einem Beschluss vom 30.07.2010 zur Rechtslage beim assistierten Suizid geäußert. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem die Ärzteschaft über eine Neufassung der Grundsätze zur Sterbebegleitung und in diesem Zusammenhang auch über das Thema ärztlich assistierter Suizid diskutiert. Die Beschlussfassung betraf eine Patientin, die 2007 an einer Alzheimer-Demenz erkrankte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a style="float: left;" href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/11/paragraph.jpg"><img class="size-full wp-image-464 alignleft" title="Three-dimensional mark &quot;Paragraph&quot; presses the stack of paper." src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/11/paragraph.jpg" alt="" width="210" height="168" /></a>Die Staatsanwaltschaft München hat sich in einem Beschluss vom 30.07.2010 zur Rechtslage beim assistierten Suizid geäußert.</p>
<p>Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem die Ärzteschaft über eine Neufassung der Grundsätze zur Sterbebegleitung und in diesem Zusammenhang auch über das Thema ärztlich assistierter Suizid diskutiert.</p>
<p><span id="more-430"></span></p>
<p>Die Beschlussfassung betraf eine Patientin, die 2007 an einer Alzheimer-Demenz erkrankte und beschloss, die Krankheit nicht in ihrem vollem Verlauf erleben und deshalb rechtzeitig aus dem Leben scheiden zu wollen. Im gleichen Jahr nahm sie Kontakt zu einer internationalen Sterbehilfevereinigung auf und informierte Freunde und Verwandte über ihren Wunsch. Im Kreis der Familie hatte sie dann ihr Vorhaben am 28.02.2010 in die Tat umgesetzt. Die Angehörigen begleiteten sie in dieser letzten Phase ihres Lebens und verzichteten bewusst und dem Willen der Patientin entsprechend auf jegliche Versuche, die bewusstlos gewordene Patientin zu retten.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft München betont in ihrem Beschluss die Bedeutung der Patientenautonomie am Ende des Lebens und verweist auf vorangegangene BGH-Beschlüsse, wonach lebensrettende Maßnahmen unterbleiben müssen, wenn dies dem zuvor geäußerten Willen des Betroffenen entspricht. Ihre Willen hatte die Patientin mehrfach in Gesprächen mit ihren Angehörigen deutlich gemacht und in einer Patientenverfügung festgehalten. Diese Willensäußerung bleibt auch dann verbindlich &#8211; so die Staatsanwaltschaft in ihrem Beschluss- , wenn eine Handlungsunfähigkeit oder Bewusstlosigkeit eintritt.</p>
<p>Zu klären war in dem Beschluss, ob die Angehörigen sich wegen unterlassener Hilfeleistung oder Totschlag durch Unterlassen strafbar gemacht hatten. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft klar verneint. Voraussetzung für die Straflosigkeit ist die eigenverantwortliche Entscheidung und die Einsicht in die volle Tragweite des Tuns seitens des Betroffenen.</p>
<p>Die Patientin hatte sich im konkreten Fall im Rahmen einer Alzheimer-Ambulanz psychiatrisch untersuchen und anschließend juristisch beraten lassen. Zweifel bezüglich der Freiverantwortlichkeit bestanden zu keinem Zeitpunkt. Das Verfahren vor der Staatsanwaltschaft wurde eingestellt und keine Anklage gegen die Angehörigen erhoben. Eine Garantenpflicht, d.h. die Verpflichtung seitens der Angehörigen nach Eintreten der Bewusstlosigkeit Rettungsmaßnahmen einzugreifen, bestand nicht.  Die Garantenpflicht wird nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in einem solchen Fall durch die Autonomie der Patientin begrenzt.</p>
<p>Die Beteiligung von Ärzten an freiverantworteten Suizidhandlungen wie im vorliegenden Fall ist aus standesrechtlichen Gründen nicht möglich. Diese Haltung ist in der Öffentlichkeit und auch innerhalb der Ärzteschaft nicht mehr unumstritten. Bereits 2006 hatte der Deutsche Juristentag gefordert:</p>
<blockquote><p>Die ausnahmslose standesrechtliche Missbilligung des ärztlich assistierten Suizids sollte einer differenzierten Beurteilung weichen &#8230;</p></blockquote>
<p>In einer Umfrage unter deutschen Ärzten gaben 37 Prozent der Befragten an, zur Beihilfe unter bestimmten Bedingungen bereit zu sein.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Bildnachweis: istockphoto.com</p>
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		<title>&#8220;ut aliquid fiat&#8221;</title>
		<link>http://hospizblog.de/ethik-und-recht/394-ut-aliquid-fiat/</link>
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		<pubDate>Sun, 01 Aug 2010 10:01:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ethik und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunikation]]></category>
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		<description><![CDATA[. Dieser lateinische Ausdruck ist in der medizinischen Fachsprache fest etabliert. In einem medizinischen Wörterbuch findet man als Übersetzung und Erläuterung: . damit etwas geschehe, gleichgültige Verordnung bei abwartender Behandlung. Wikipedia, die freie Enzyklopädie im Internet, wird da schon deutlicher, wenn es dort heißt: Ärztesprache: von einer Therapie, die nur eingesetzt wird, weil man mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/08/iStock_000002027164S_210.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-403" style="border: medium none;float: left" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/08/iStock_000002027164S_210.jpg" alt="" width="210" height="154" /></a><span style="color: #ffffff">.</span></p>
<p>Dieser lateinische Ausdruck ist in der medizinischen Fachsprache fest etabliert.</p>
<p>In einem medizinischen Wörterbuch findet man als Übersetzung und Erläuterung:</p>
<p><span style="color: #ffffff">.</span></p>
<blockquote><p>damit etwas geschehe, gleichgültige Verordnung bei abwartender Behandlung.</p></blockquote>
<p>Wikipedia, die freie Enzyklopädie im Internet, wird da schon deutlicher, wenn es dort heißt:</p>
<blockquote><p>Ärztesprache: von einer Therapie, die nur eingesetzt wird, weil man mit seinem Latein am Ende ist.</p></blockquote>
<p>Gemeint sind damit diagnostische oder therapeutische Maßnahmen, die, obwohl medizinisch nicht mehr sinnvoll, dennoch durchgeführt werden, um in ausweglosen Situationen nicht völlig hilflos zu erscheinen.</p>
<p><span id="more-394"></span></p>
<p>Die Ursachen sind vielfältig. Zum einen ist der Druck von Angehörigen und Patienten gegenüber behandelnden Ärzte oft groß, da nicht akzeptieren werden kann, dass ab einem bestimmten Punkt Krankheit, Sterben und Tod nicht mehr aufzuhalten sind. Hier wäre eine intensive Kommunikation mit allen Beteiligten notwendig, um Grenzen aufzeigen und annehmen zu können. In ihrer Ausbildung sind Ärzte aber darauf nicht vorbereitet worden. Auch Zeitprobleme und ökonomische Aspekte spielen zunehmend eine Rolle.</p>
<p><span style="color: #ffffff">.</span></p>
<p><strong>Was muss sich ändern, damit solche sinnlosen und belastenden Maßnahmen unterbleiben?</strong></p>
<p>Die offene Auseinandersetzung mit dem Ende des Lebens wird von vielen Menschen als sehr belastend empfunden. Sinnloser therapeutischer Aktivismus kann auch dazu genutzt werden, unangenehme Emotionen abzuwehren und zu verdrängen. Die aufkommenden Gefühle von Hilflosigkeit, Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung aushalten und gemeinsam zu tragen — das ist für Ärzte, Patienten und Angehörige belastend und schwer.</p>
<p>Dabei könnten alle Beteiligten diese Grenzerfahrung als Chance Nutzen. Für Ärzte ergäbe sich die Chance, ihre Rolle neu zu definieren und zu ergänzen:</p>
<ul>
<li>nicht mehr nur Experte sein zu müssen, der in emotionaler Distanz und wissenschaftlich begründet nach immer wieder neuem Behandlungsoptionen sucht, sondern der Begleiter, der in dieser Situation sein Expertentum zurückstellen und einfach nur da sein kann</li>
<li>nicht der Fachmann, der dem Patienten aufzeigen kann, welchen Weg er gehen muss, um der Situation zu entkommen, sondern der Helfer an der Seite des Patienten, der ihn darin unterstützt, seinen eigenen Weg zu finden, um die Situation annehmen zu können</li>
<li>nicht mit immer neuen medizinischen Vorschlägen auch die eigene Ängste abzuwehren und Verdrängung und Verleugnung zu fördern, sondern gerade in der Verzweiflung in Beziehung bleiben und Empathie zeigen zu können.</li>
</ul>
<p>Auch für Patienten und Angehörige können solche Grenzerfahrungen noch einmal einen neuen Blick auf das Leben und das sich ankündigende Sterben ermöglichen.</p>
<blockquote><p>Wem es gelingt, die Angst vor dem Tod und dem Sterben nicht weg zu machen, sondern zu halten, dem wird diese Angst zu einem Signal mit der ihn begleitenden Frage, wofür er lebt.(1)</p></blockquote>
<p>Untersuchungen zeigen, wie wichtig eine offene und konstante Beziehung zwischen Ärzten und Patienten in dieser Situation ist. Auf ärztlicher Seite wird Hoffnung oft verkürzt interpretiert als das Vorhandensein von weiteren Therapieoptionen. Für Patienten zeigt sich Hoffnung in der letzten Lebensphase am ehesten durch verlässliche und offene Beziehungen. Aufgehoben in einer ehrlichen und tragfähigen Beziehung kann das Unvermeidliche angeschaut und ausgehalten werden. So ergibt sich dann am Ende einer schweren Erkrankung noch einmal Möglichkeit, verbleibendes Leben bewusst zu gestalten und zu sich selbst zu finden.</p>
<p>(1) Klaus Dörner, Der gute Arzt. 2001</p>
<p>Foto: iStockphoto.com</p>
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		<title>Septembertee – oder das geliehene Leben</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Jun 2010 15:46:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Autobiografie]]></category>
		<category><![CDATA[Migration]]></category>

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		<description><![CDATA[Renan Demirkan, Schauspielerin und Autorin, kam mit 7 Jahren in die Bundesrepublik. Aus politischen Gründen verließ die Familie im Rahmen der türkischen Staatskrise 1961 ihr Land, um in der neuen Heimat niemals ganz anzukommen. “ Wer sein Mutter verliert, verliert eine ganze Welt.“ Der vorzeitige Krebstod der Mutter lässt die Autorin zurückblicken auf ihre Kindheit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --><a href="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/06/Septembertee1.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-381" style="border: medium none; float: left;" src="http://hospizblog.de/wp-content/uploads/2010/06/Septembertee1-192x300.jpg" alt="" width="210" height="328" /></a>Renan Demirkan, Schauspielerin und Autorin, kam mit 7 Jahren in die Bundesrepublik. Aus politischen Gründen verließ die Familie im Rahmen der türkischen Staatskrise 1961 ihr Land,  um in der neuen Heimat niemals ganz anzukommen.</p>
<p>“ Wer sein Mutter verliert, verliert eine ganze Welt.“ Der vorzeitige Krebstod der Mutter lässt die Autorin zurückblicken auf ihre Kindheit am Rande der Gesellschaft, das arbeitsreiche Leben der Mutter, die sich mit aller Kraft um die Familie sorgt. Sie reflektiert die Beziehung zum Vater, einem stillen, introvertiertem Intellektuellen, der sich für Beethoven, Literatur und Schachspielen interessiert, und letztlich durch den Tod seiner Frau verstummt und vereinsamt.</p>
<p><span id="more-367"></span>Die Familie begleitet den Leichnam der Mutter in die Türkei. Dort in der Heimat der Familie wird der Tochter deutlich, was die Mutter in der Zeit in Deutschland vermisst haben muss. Sie findet sich allmählich hinein in die für sie anfänglich fremden Rituale. „Ich saß da wie eine fremde Pflanze, in ihre Sippe gestopft, aber die Erde zwischen uns war weg.“</p>
<p>Renan Demirkan hat ein sehr persönliches, berührendes Buch geschrieben über das Leben zwischen den Welten, über ihre Erfahrungen einer „Deutschen mit Migrationshintergrund“.</p>
<blockquote><p>Ein Ich wird man nicht allein, ein Ich braucht ein Gegenüber, das antwortet. Niemand kann von sich aus Teil der Gesellschaft werden, wenn die Gesellschaft ihm keinen Platz anbietet. … In diesem Buch möchte ich beschreiben, welche Berührungen mein Wachsen und Verwachsen begünstigt, behindert und gefördert haben.</p></blockquote>
<p>Auch in der hospizlichen Arbeit ist die Diskussion um Familien mit Migrationshintergrund und deren Probleme am Lebensende angekommen. Mehr als jedes Fachbuch möchte ich dieses autobiografische Buch allen hospizlich und palliativ tätigen Menschen ans Herz legen.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Renan Demirkan<br />
Septembertee oder Das geliehene Leben<br />
Gebunden, 169 Seiten,<br />
Gustav Kiepenheuer Verlag, 16,95 €<br />
<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3378010983/hospizundpall-21" target="_blank">ISBN 978-3-378-01098-7  »</a></p>
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