Mai 09 2010
Patientenverfügung – welches Formular?
Inzwischen gibt es eine unüberschaubare Anzahl von Vordrucken für Patientenverfügungen (ca. 230 Versionen mit steigender Tendenz). Eine Orientierung fällt dabei natürlich schwer. Deshalb gebe ich hier einige Vorschläge für einen ersten Einstieg.
Von einer vollständig freien Formulierung einer Patientenverfügung muss dringend abgeraten werden. Wer sich darauf einlässt, sollte sich auf jeden Fall intensiv beraten lassen und weitere Quellen z.B. im Internet nutzen.
In der Regel sollte man auf ein Formular mit Formulierungsvorschlägen zurückgreifen.
Vom Bayerischen Justizministerium wird seit Jahren eine Broschüre herausgegeben, die mittlerweile in der 11. aktualisierten Auflage erschienen ist. Die Broschüre bietet in gut verständlicher Form zahlreiche Informationen zum Thema. Sie wurde u.a. in Zusammenarbeit mit dem Christophorus-Hospizverein München erarbeitet und enthält alle notwendigen Vordrucke. Zu Anfang müssen nicht alle Formulare ausgefüllt werden. Fürs Erste sollte man sich mit der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht beschäftigen. Damit hat man für die wichtigsten Situationen gut vorgesorgt.
Im Falle einer schweren Erkrankung können Ergänzungen, die dann aber unter Beratung des behandelnden Arztes erarbeitet werden sollten, mit den ebenfalls dort enthaltenen Vordrucken erstellt werden.
Die hier vorgeschlagen Verfügung beschreibt im Text die zu benennenden Situationen, in denen die Patientenverfügung gelten soll, und führt dann die gewünschten Maßnahmen oder Therapiebegrenzungen auf, wobei über das Ankreuzen verschiedener Optionen individuelle Vorstellungen berücksichtigt werden können. Bei den Situationsbeschreibungen gibt es keine Einschränkungen.
Im Gegensatz dazu beschränkt sich die christliche Patientenverfügung bei den Situationsbeschreibungen auf die eigentliche Sterbephase. Die Berücksichtigung von Fällen mit schwerer Schädigung des Gehirns, Wachkoma oder Demenz sind nicht vorgesehen. Eine solche Einschränkung der Reichweite einer Patientenverfügung halte ich nicht für sinnvoll und würde deshalb von der Verwendung dieses Formulars abraten.
Wer seine Patientenverfügung individueller gestalten möchte, kann auf eine Broschüre des Bundesjustizministeriums zurückgreifen. Auch in dieser Broschüre finden sich viele Hinweise und Erläuterungen. Zusätzlich werden Textbausteine vorgestellt, die zahlreiche Themen mit unterschiedlichen Optionen zur Verfügung stellen. Damit wird man in die Lage versetzt, seine Vorstellungen über die Versorgung und Behandlung am Lebensende konkreter und individueller darzulegen. Aber auch hierbei ist eine intensive Einarbeitung und Beratung erforderlich.
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Quellen im Internet:
- Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter – Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung Bundesministerium der Justiz
- Informationen zur gesetzlichen Regelung (3. Änderung des Betreuungsrechtes vom 1.9.2009)
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