Nov 24 2010
Staatsanwaltschaft München zur Beihilfe zum Suizid
Die Staatsanwaltschaft München hat sich in einem Beschluss vom 30.07.2010 zur Rechtslage beim assistierten Suizid geäußert.
Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem die Ärzteschaft über eine Neufassung der Grundsätze zur Sterbebegleitung und in diesem Zusammenhang auch über das Thema ärztlich assistierter Suizid diskutiert.

